Thermometer zeigt hohe Temperaturen an
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Steigende Temperaturen, längere Hitzephasen und intensivere Sonneneinstrahlung bedeuten eine steigende Belastung durch UV-Strahlung und Hitze. Dies kann sowohl kurz als auch langfristige gesundheitliche Folgen mit sich bringen wie z. B. Leistungseinbrüche, Dehydrierung oder Hautkrebs. Hohe Temperaturen mindern nicht nur die Produktivität, sondern beeinträchtigen auch generell die körperliche Leistungsfähigkeit und die Konzentrationsfähigkeit. Das Risiko für Unfälle, wie auch für Arbeitsunfälle, steigt.
Notwendig ist daher ein wirksamer Schutz von Beschäftigten und weiteren Versicherten durch geeignete und angemessene Maßnahmen. Besonders schutzbedürftige Personengruppen wie Ältere, Menschen mit (Vor-)Erkrankungen oder körperlichen oder geistigen Einschränkungen, Schwangere, Jugendliche und Kinder bedürfen zudem beim Schutz vor den für sie entstehenden Gefährdungen bei der Arbeit bzw. bei versicherten Tätigkeiten einer besonderen Berücksichtigung.
Beispielsweise müssen insbesondere Kinder vor Hitze geschützt werden, denn die Regulationsfähigkeit für die Körpertemperatur ist bei ihnen noch nicht vollständig ausgebildet. Sie schwitzen gar nicht bis wenig und der Körper muss viel leisten, um die Temperatur zu regulieren. Zudem nehmen Kinder Hitze nicht so wahr und sorgen daher nicht selbständig für einen Aufenthalt im Kühlen oder ausreichend Flüssigkeitszufuhr. Das Risiko für Dehydrierung, Sonnenstich oder Hitzschlag steigt.
NAPO verdeutlicht in dem Video "zu heiß zum Arbeiten“, welche Maßnahmen helfen können, wenn es zu heiß wird.
Nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten zum Thema Raumtemperatur (ASR A3.5) soll die Lufttemperatur in Arbeitsräumen +26 °C nicht überschreiten. Werden diese durch Sonneneinstrahlung überschritten, müssen geeignete Sonnenschutzsysteme zur Beschattung eingesetzt werden (z. B. Außenjalousien).
Bei Außentemperaturen über +26 °C gelten besondere Regelungen. Überschreitet die Raumlufttemperatur trotz Sonnenschutzsystem +26 °C sollen ergänzende Maßnahmen insbesondere für die oben genannten besonders schutzbedürftigen Personengruppen umgesetzt werden. Bei Überschreitung einer Lufttemperatur im Raum von + 30 °C müssen wirksame Maßnahmen erfolgen, um die Beanspruchung zu reduzieren. Dabei sind technische und organisatorische den personenbezogenen Maßnahmen vorzuziehen.
Die „Empfehlung des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) - Beurteilung der Gefährdungen durch Hitze und Maßnahmen an Arbeitsplätzen in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und an Arbeitsplätzen im Freien“ erläutert die Beurteilungsmaßstäbe für Gefährdungen durch Hitze. Gefährdungen durch Hitze erfordern eine vorausschauende Planung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, die durch eine fachkundige Person erfolgen sollte. Sie ist bezogen auf die jeweilige Tätigkeit, den Tätigkeitszeitraum und den jeweiligen Arbeitsplatz durchzuführen. Die vorgenannte Empfehlung enthält in Ziffer 2.2 ein vereinfachtes Verfahren zur Beurteilung von Gefährdungen durch Hitze.
Da beim Arbeiten im Freien unter hohen Temperaturen ein Risiko für die Beschäftigten und ggf. weitere Versicherte besteht, sollen ab 26°C bzw. müssen ab 30°C (Beurteilungstemperatur, welche die Arbeitsschwere, Bekleidung, Sonnenstrahlung sowie ggf. Schwülegrenze und Windstärke berücksichtigt) Maßnahmen erfolgen, um die Sicherheit und die Gesundheit der Betroffenen zu schützen. In der folgenden Tabelle sind einige Beispiele für Maßnahmen aufgeführt.
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