Titelseite des IFA Reports 3/2025
Bild: DGUV
Innenraumarbeitsplätze gibt es überall, z. B. in Büroräumen, Bildungseinrichtungen oder Verkaufsräumen. Per Definition finden an solchen Arbeitsplätzen keine Tätigkeiten mit Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen statt. Treten Beschwerden von Beschäftigten an Innenraumarbeitsplätzen auf, sollten sie ernst genommen werden, denn sie können auf ungünstige Arbeitsbedingungen hinweisen. Vermutungen über mögliche Ursachen führen allerdings manchmal in die falsche Richtung. Wenn es unangenehm riecht, wird oft befürchtet, dass die Raumluft belastet ist, und schnell werden teure Luftmessungen in Auftrag gegeben. Faktoren wie Arbeitsüberlastung oder Probleme mit Vorgesetzten oder Kolleginnen und Kollegen können auch eine Rolle spielen. Bei Unzufriedenheit bei der Arbeit sinkt die Toleranz gegenüber ungünstigen Arbeitsbedingungen wie Lärm, unzureichende Beleuchtung oder ein unangenehmes Raumklima.
Der vorliegende Report, der in seiner vierten und vollständig überarbeiteten Auflage vorliegt, bietet eine schrittweise, modulare Untersuchungs- und Bewertungsstrategie, um Beschwerden von Beschäftigten systematisch auf den Grund zu gehen. Er wurde in interdisziplinärer Zusammenarbeit entwickelt und berücksichtigt alle wichtigen Faktoren, die nach aktuellem Kenntnisstand als mögliche Ursachen in Betracht zu ziehen sind. Dazu gehören neben ergonomischen, physikalischen und chemischen Faktoren, Biostoffen und Allergenen auch psychische Belastungsfaktoren.
Autorenkollektiv: Innenraumarbeitsplätze –
Vorgehensempfehlung für die Ermittlungen zum Arbeitsumfeld.
Hrsg.: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Berlin 2025
978-3-948657-72-7