Die praktische Umsetzung des Präventionsauftrages der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere die Überwachung und Beratung der Unternehmen, erfolgt durch Aufsichtspersonen nach § 18 Sozialgesetzbuch VII.
Voraussetzung für die erfolgreiche Tätigkeit der Aufsichtspersonen ist eine qualitativ hochwertige theoretische und praktische Ausbildung, die mit einer staatlich anerkannten Prüfung abschließt. Die Ausbildung besteht aus einem trägerspezifischen Teil beim Unfallversicherungsträger und einem trägerübergreifenden Ausbildungsteil, der am IAG durchgeführt wird.
-
Ausbildung von Aufsichtspersonen
Der trägerübergreifende Teil der Ausbildung von Aufsichtspersonen erfolgt im IAG. Schwerpunkte der trägerübergreifenden Ausbildung sind die Erarbeitung von fachlichen und methodischen Kompetenzen verbunden mit der Bildung eines Netzwerks von Präventionsexpertinnen und -experten für die spätere Arbeit als Aufsichtsperson.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Seminardatenbank.
-
Wahlpflichtangebote für Aufsichtspersonen
Die Wahlpflichtausbildung soll entsprechend des individuellen Ist-Kompetenzprofils der jeweiligen AP i. V. einen gezielten Kompetenzerwerb ermöglichen. Richtungsweisend für die Auswahl von individuellen Maßnahmen zum Kompetenzerwerb im Rahmen der Wahlpflichtausbildung können sein:
-
Künftige Aufgabenschwerpunkte bei den Unfallversicherungsträgern
-
Stärkung von Einzelkompetenzen über die in der trägerübergreifenden Pflichtausbildung vorgesehenen Intensität
-
Stärkung von Einzelkompetenzen, die bei der Einstellung noch nicht in der zu fordernden Intensität vorlagen
Weitere Informationen finden Sie in unserer Seminardatenbank.