26.03.2026
Kehren Beschäftigte aus der Elternzeit wieder in den Job zurück, brauchen sie mitunter Unterstützung durch den Betrieb. Denn möglicherweise haben die Unternehmen Prozesse oder Arbeitsabläufe zwischenzeitlich angepasst oder neue Technologien eingeführt. Für den Betrieb bedeutet das, Rückkehrende gezielt dabei zu begleiten, sich in veränderte Strukturen und Anforderungen wieder einzufinden – während sich zugleich der neue Familienalltag erst einmal einspielen muss. Wie Betriebe vorgehen sollten und wo Sicherheitsbeauftragte unterstützen können, zeigt ein neuer Beitrag von Arbeit & Gesundheit.
Nicht selten haben sich die Bedingungen geändert, obwohl die Beschäftigten die gleiche Tätigkeit ausführen wie zuvor. "In dem Fall ist es zielführend, wenn Sicherheitsbeauftragte das Gespräch suchen und die entsprechenden Änderungen im Arbeitsschutz seit Beginn der Elternzeit erläutern", sagt Gerhard Kuntzemann, Fachmann für Sicherheitsbeauftragte bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Dazu können etwa eine neue persönliche Schutzausrüstung oder veränderte Schutzkonzepte gehören.
Mitunter schläft das Kind noch sehr unruhig und weckt die jungen Eltern mehrmals in der Nacht, sodass diese am nächsten Arbeitstag erschöpft sind. Das kann auch zu Konzentrationsproblemen führen – die Wahrscheinlichkeit von Fehlern und Unfällen steigt. "Machen sich diese Risiken bemerkbar, können Sicherheitsbeauftragte dies sensibel ansprechen und ein Gespräch mit der Führungskraft empfehlen", ergänzt Kuntzemann. In einem solchen Gespräch könnten beide Parteien das Arbeitspensum überprüfen und gegebenenfalls vorübergehend anpassen.
Wenn Mütter, die an den Arbeitsplatz zurückkehren, ihr Kind noch stillen, gelten für sie weiterhin die Regelungen des Mutterschutzgesetzes. Dieses verlangt, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mögliche Gefährdungen für Stillende ermitteln und diese davor schützen. Dazu kann beispielsweise gehören, dass Betroffene nicht in Kontakt mit bestimmten Gefahrstoffen kommen dürfen.
Mit diesem und weiteren Themen befasst sich die neue Ausgabe von Arbeit & Gesundheit.
"Arbeit & Gesundheit – Das Magazin für Sicherheitsbeauftragte" bietet speziell auf die Bedürfnisse der Zielgruppe zugeschnittene Informationen und nützliche Tipps für den Arbeitsalltag. Berufsgenossenschaften und Unfallkassen verschicken die Zeitschrift kostenfrei an die bei ihnen versicherten Unternehmen. Die auflagenstärkste Präventionszeitschrift der gesetzlichen Unfallversicherung erscheint sechsmal im Jahr.
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