Lehrgangsgebühren ab 01. Januar 2027

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Für Erste-Hilfe-Kurse erhöhen sich vereinbarungsgemäß die pauschalierten Lehrgangsgebühren für Lehrgänge, die ab dem 01.01.2027 stattfinden.

Die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe erfolgt durch ermächtigte Stellen (§ 26 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"). Diese Ausbildungsstellen rechnen die Lehrgangsgebühren mit den zuständigen Unfallversicherungsträgern ab.

Die Pauschgebühr für Lehrgänge, die ab dem 01.01.2027 beginnen, beträgt pro Teilnehmenden für die

  • Erste-Hilfe-Ausbildung: 48,63 €
  • Erste-Hilfe-Fortbildung: 48,63 €
  • Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder: 48,63 €.

Information zur Abrechnung finden ermächtigte Ausgbildungsstellen hier

Stand: September 2026