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Für Erste-Hilfe-Kurse erhöhen sich vereinbarungsgemäß die pauschalierten Lehrgangsgebühren für Lehrgänge, die ab dem 01.01.2027 stattfinden.
Die Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe erfolgt durch ermächtigte Stellen (§ 26 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"). Diese Ausbildungsstellen rechnen die Lehrgangsgebühren mit den zuständigen Unfallversicherungsträgern ab.
Die Pauschgebühr für Lehrgänge, die ab dem 01.01.2027 beginnen, beträgt pro Teilnehmenden für die
Information zur Abrechnung finden ermächtigte Ausgbildungsstellen hier
Stand: September 2026